Unhaltbare Zustände beim Vollzug der Strahlenschutzverordnung

Datum: 30.11.2005

An den Stadtrat Kreuzlingen
z.Hd. Stadtammann Josef Bieri


Sehr geehrter Herr Bieri

Während der letzten Tage überstürzten sich landesweit die Ereignisse um neue Mobilfunkantennen. Die von uns schon verschiedentlich bemängelte Berechnungspraxis bei Antennen-Baugesuchen bietet keine Gewähr für die Einhaltung der derzeit noch gültigen Strahlungsgrenzwerte. Zu dieser Einsicht sind zwischenzeitlich die Kantone Wallis und Bern sowie die Stadt Bern und in unserem Kanton die Stadt Amriswil gekommen. Sie haben kurzerhand einen Antennenstopp verfügt (siehe Beilagen).
Wie die Diskussionsrunde am vergangenen Wochenende im Lokalfernsehen zeigte, ist auf die zuständige Stelle beim Kanton Thurgau kein Verlass. Der Amtstellenleiter Robert Bösch zeigte sich in geradezu beispielloser Art als Lobbyist der Mobilfunkindustrie. Seine Verharmlosung der Mobilfunkstrahlung mit Behauptungen wie "gesundheitliche Auswirkungen seien nicht zu befürchten..., die Grenzwerte seien genügend tief..., zuverlässige Kontrollmessungen seien problemlos möglich..., es werde genau geprüft und gemessen...", sind nicht nur skandalös sondern entsprechen einfach nicht der Wahrheit.

Die Fakten sind:
  • Der schädliche Einfluss von Mobilfunkstrahlung auf Zellen und Lebewesen wurde in vielen unabhängigen wissenschaftlichen Studien nachgewiesen.
  • Die Anlagegrenzwerte nach Strahlenschutzverordnung (NISV) basieren auf zweifelhaften Industrievorgaben und müssten laut Experten mindesten hundertmal tiefer sein.
  • Herr Bösch hat bis jetzt noch keine einzige Nachmessung von Antennen im Kanton vorgenommen (gemäss seiner Aussage in der Fernsehdiskussion).
  • Laut Bundesgerichtsentscheid (BGE 1A.160/2004) vom 10.3.05 sind die max. technischen Parameter bei geplanten Anlagen anzugeben und nicht willkürlich angenommene. Die Baugesuche für die geplanten Antennen in Kreuzlingen orientieren sich nicht daran. Für Robert Bösch bringen diese bundesrichterlichen Auflagen ja sowieso nichts (seine Aussage in der Fernsehdiskussion).
  • Für die seit etwa 2 Jahren gebauten UMTS-Anlagen gibt es keine rechtsgültigen Messvorschriften. Bei den meisten Kantonen sind noch nicht einmal geeignete Messeinrichtungen vorhanden und es wird bestenfalls mit Behelfsmitteln gearbeitet. Dieser Umstand ist ein Skandal (auch hier behauptet Robert Bösch das Gegenteil).
Die gegenwärtige Praxis zeigt ganz klar, dass ein seriöser Vollzug der bundesrätlichen Strahlenschutzverordnung auf Kantons- und Gemeindeebene nicht gewährleistet ist. Es fehlen verbindliche Richtlinien und Bundesgerichtsentscheide werden - obwohl seit längerer Zeit bekannt - einfach missachtet. Aus den genannten Gründen bitten wir Sie dringlich, dem in der Kantonsverfassung festgeschriebenen Auftrag bezüglich dem gesundheitlichen Schutz der Bevölkerung nachzukommen und sämtliche laufenden Baugesuche für Mobilfunkantennen sofort zu sistieren.


Mit freundlichen Grüssen

IG Strahlungsfreies Kreuzlingen






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