Mobilfunkvereinbarung mit allen Gemeindebehörden


Datum: 28. Februar 2012


Gemeindebehörden sollen mit Mobilfunkanbietern kollaborieren

"Vereinbarung über die Standortevaluation und - koordination zwischen dem Verband der Thurgauer Gemeinden (VTG) und den Mobilfunkbetreibern Swisscom, Sunrise und Orange". So lautet der Titel eines Vertrages zwischen dem VTG und den drei Mobilfunkanbietern. Die SBB als vierte grosse Mobilfunkbetreiberin ist nicht mit dabei.

Die Mobilfunkbetreiber versuchen seit ein paar Wochen nach und nach möglichst viele der 80 Gemeinden im Thurgau zur Unterzeichnung des Vertrages zu bewegen. Der VTG spielt dabei williger Handlanger. Die langjährigen "Widerstandsnester" werden dabei offensichtlich mit Priorität bearbeitet. Es fällt zudem auf, dass insbesondere entlang in Planung befindlicher Hochleistungsstrassen schon mal vorsorglich sondiert wird. Solche Strassen bringen demnach nicht bloss mehr Verkehr, sondern auch mehr Antennen und Strahlenbelastung für die Anwohner.

Die gründliche Analyse ergibt, dass diese Vereinbarung sehr einseitig, völlig unverbindlich, jederzeit ohne Konsequenz kündbar und damit überflüssig ist. Die meisten Gemeinden sind mit der komplexen Materie verständlicherweise überfordert, was von den Mobilfunkbetreibern ausgenützt wird. Die Vereinbarung könnte sich für Gemeinden als Bumerang entpuppen, denn sie erfüllt für die Mobilfunkbetreiber lediglich die vier folgenden Funktionen:
  1. Sie ist ein effizientes Instrument, um Gemeinden von der Erstellung griffiger Antennenreglemente abzuhalten. Bereits haben nämlich erste Gemeinden in ihren Baureglemen-ten festgelegt, dass Antennen nur noch in Industriezonen gebaut werden dürfen. Das ist den Mobilfunkbetreibern ein Dorn im Auge.

  2. Die Gemeindebehörden sollen sich den Mobilfunkbetreibern in kollaborativer Weise verpflichten, gegen die eigene Wohnbevölkerung vorzugehen und Baugesuche für Antennen beschleunigt zu behandeln.

  3. Da wegen dem gerichtlich belegten Haftungsrisiko kaum mehr Antennenstandorte von privaten Immobilieneigentümern zu bekommen sind, versucht man diese nun von den Gemeinden zu erhalten. Die Vereinbarung ist ein idealer Einstieg für entsprechende Verhandlungen.

  4. Die Vereinbarung mit den potenziell 80 Gemeinden im Thurgau soll zu vielen Zeitungsartikeln führen, in denen man sich in Szene setzen kann. Sie ist somit auch ein Propagandainstrument.
Diese vier Punkte sind einfach zu durchschauen und sollten deshalb Anlass zu kritischer Hinterfragung der Vereinbarung geben.

Empfehlungen an Gemeindebehörden

  1. Offen gegenüber den Interessen der eigenen Wohnbevölkerung sein. Die Vereinbarung nicht unterzeichnen, denn sie wird früher oder später durchschaut werden. Statt dessen ein griffiges Antennenreglement als Teil des Baureglements ausarbeiten.

  2. Falls die Vereinbarung schon unterzeichnet ist, sollte sie kritisch überdacht werden. Jedenfalls hindert sie nicht daran, ein nützliches Antennenreglement auszuarbeiten.

  3. Die Verantwortlichen sollten sich unabhängig fachlich beraten lassen und die eigene Bevölkerung frühzeitig mit einbeziehen.

  4. Kollaboratives Einvernehmen mit den Mobilfunkbetreibern vermeiden und sich nicht für Propagandaaktionen einspannen lassen.




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