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An den Stadtrat
Kreuzlingen
z. Hd. Stadtammann
Josef Bieri
Sehr geehrter Herr
Bieri
In der Thurgauer
Zeitung vom 8. Dezember 2005 konnten wir lesen, dass
der Stadtrat von allen Restaurantbetreibern und sogar von Vereinswirten
die Vorlage eines Haftpflichtversicherungsnachweises verlangt. Die
Risiken aus dem Betrieb von Mobilfunkanlagen werden von der Schweizer
Rückversicherung als ungleich höher eingestuft. Weshalb verlangt der Stadtrat keinen
schriftlichen Versicherungsnachweise darüber, dass die
Antennenbetreiber umfassend und vorbehaltslos gegen alle
gesundheitlichen Schäden, hervorgerufen durch die
nichtionisierende Strahlung ihrer Anlagen versichert sind?
Der Stadtrat von
Amriswil hat in den vergangenen Tagen zwei Baugesuche
für Mobilfunkantennen abgelehnt. Er setzt dabei das
Umweltschutzgesetz konsequent um. Mit der Ablehnung zeigt er, wie
wichtig ihm die Gesundheit der Einwohner und eine intakte Umwelt ist.
Nachfolgend ein kurzer Auszug aus einem der beiden Einspracheentscheide:
Einspracheentscheid
Pkt. 2.6 vom 1.November 2005:
- Für den Stadtrat
führt das strittige Baugesuch zu einer Verletzung des
Vorsorgeprinzips gemäss Art. 1 Umweltschutzgesetz (USG). Darin ist
statuiert, dass Menschen, Tiere und Pflanzen, ihre Lebensgemeinschaften
und Lebensräume vor schädlichen oder lästigen
Einwirkungen geschützt werden sollen (Abs. 1). Im Sinne der
Vorsorge verlangt Abs. 2 eine frühzeitige Begrenzung von
Einwirkungen, welche schädlich oder lästig werden können.
- Mit der
unkoordinierten Häufung von Mobilfunk-Sendeanlagen und mit deren
pilzartigem Auftreten insbesondere im Zentrumsbereich lassen die
Netzbetreiber keine Vorsorge im Sinne von Art. 1 USG zu
Koordinations- und Planungsmöglichkeiten für die
Bewilligungsbehörden existieren nicht. Gerade auch deshalb sind
Ängste und Sorgen der Einsprecher verständlich. Aus diesen
Gründen kann die nachgesuchte Baubewilligung nicht erteilt werden.
Diese Argumentation
trifft auch für Kreuzlingen zu. Weshalb
weisen Sie nicht alle aktuellen Antennenbaugesuche in Kreuzlingen mit
einer ähnlichen Begründung zurück? Mit mutigen
Entscheiden schützen Sie nicht nur die Kreuzlinger
Bevölkerung und Umwelt, sondern erhalten auch Gewicht um
Mobilfunkbetreiber zur dringend nötigen Koordination von
Standorten und zur Reduktion von unnötig hoher Strahlungsleistung
zu bewegen.
Mit freundlichen
Grüssen
IG Strahlungsfreies Kreuzlingen
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