In unserem Schreiben vom 19. Feb. 2006, orientierten wir Sie über
die irreführende Empfehlung des Bundesamt für Umwelt.
Das vorgeschlagene „Qualitätssicherungssystem“ widerspricht der
seit 10. März 2005 geltenden Rechtsprechung. Das Bundesgericht
verlangte vom Zürcher Verwaltungsgericht einen entsprechenden Fall
neu zu beurteilen. Dies führte zu einem wegweisenden Urteil (Nr.
VB 2006.00001 vom 8.2.06).
Da das vom BAFU
vorgeschlagene System nicht betriebsbereit ist, müsse die
Baurekurskommission eine erteilte Baubewilligung widerrufen.
Auch die vom
BAFU vorgeschlagene Übergangslösung einer Selbstkontrolle
durch die Mobilfunkbetreiber sei abzulehnen.
Die gerichtliche Beurteilung zeigt klar, dass die Bewilligung von
Baugesuchen, die den Bundesgerichtsentscheid vom 10.5.05 (1A.160/2004)
missachten, rechtswidrig ist. Dieser Verwaltungsgerichtsentscheid des
Kantons Zürich ist ein Präjudiz.
Wir empfehlen Ihnen deshalb eindringlich, die Bewilligung für
sämtliche Antennenbaugesuche zu verweigern.