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Einschreiben
Bundesamt für Umwelt BAFU
Direktion
Herrn Bruno Oberle
3003 Bern
Datum: .....................................
Stellungnahme zur Revision der
Verordnung über nichtionisierende Strahlung
Sehr geehrter Herr Oberle
Das Bundesamt für Umwelt plant eine Revision der
bundesrätlichen Verordnung über den Schutz vor
nichtionisierender Strahlung (NISV) und hat aus diesem Grund zu einer
Ver-nehmlassung eingeladen. Gerne mache ich von dieser Möglichkeit
Gebrauch.
Am 17. September 2007 hat die Europäische Umweltagentur EEA
(www.eea.europa.eu) einen Bericht mit etwa 600 Seiten Umfang zu den
Risiken nichtionisierender Strahlung vorgestellt. Der umfangreiche
Bericht wurde von Mitarbeitern der EEA selbst und qualifi-zierten
Wissenschaftern aus aller Welt verfasst und stellt den aktuellen Stand
der For-schung auf diesem Gebiet dar (www.bioinitiative.org). Dem
Bericht liegen etwa 2000 Stu-dien zu Grunde. Die EEA vergleicht das
gesundheitliche Gefährdungspotential elektroma-gnetischer Felder
für die Bevölkerungen mit demjenigen von Asbest, Nikotin, PCB
oder verbleiten Treibstoffen. Es wird den Regierungen der
europäischen Länder empfohlen, die geltenden Grenzwerte
deutlich und rasch zu senken. Das EU Parlament hat inzwischen auf
diesen Bericht reagiert und ihm mit 522 zu 16 Stimmen ebenfalls
zugestimmt (Mittei-lung des EU Parlaments vom 3. Sept. 2008).
Insbesondere empfindliche Bevölkerungs-gruppen wie Kinder und
Schwangere sollen vor den gesundheitlichen Auswirkungen der Strahlung
geschützt werden.
Auch Liechtenstein und die
Region Brüssel haben eine Senkung der Grenzwerte für
Mo-bilfunk weit unter das Niveau der Schweizer Anlagegrenzwerte
gesetzlich verordnet. Die Regierung in Frankreich plant ebenfalls eine
Senkung der noch geltenden Grenzwerte für nichtionisierende
Strahlung und beruft sich dabei auch auf die Studie der Bioinitiative
bzw. der EEA. Die Parlamente der Bundesländer Salzburg und
Steiermark haben vergleichbare Vorstösse unternommen, um eine
Senkung der Grenzwerte zu erreichen.
Die Schweiz, obwohl Mitglied der Europäischen Umweltagentur, hat
bislang nicht auf de-ren Empfehlung reagiert. Die vom BAFU in Auftrag
gegebenen Bewertungen des Standes der Wissenschaft , auf die sich der
Bundesrat bei der Grenzwertfestlegung stützt,
berück-sichtigen die wissenschaftlichen und empirischen Fakten
völlig ungenügend. Dem im Um-weltschutzgesetz postulierten
Vorsorgeprinzip wird damit nicht Rechnung getragen.
Unsere Behörden und die Mobilfunkbetreiber verweisen
regelmässig darauf, dass die An-lagegrenzwerte der NISV niedriger
sind als die Immissionsgrenzwerte im europäischen Ausland und
behaupten, dass damit dem Vorsorgeprinzip entsprochen sei. Viele
Ver-gleichsmessungen zeigen jedoch, dass die Schweizer Bevölkerung
in der Praxis keines-wegs besser geschützt ist als beispielsweise
die Bevölkerung in Deutschland. Die Posi-tion, man müsse die
Grenzwerte in der Schweiz nicht senken, da sie bereits zehnmal tiefer
sind als im Ausland, ist somit nicht haltbar.
Rund um die Schweiz wurden die Grenzwerte für nichtionisierende
Strahlung also teils er-heblich gesenkt, oder es sind zumindest
gesetzgeberische Bestrebungen im Gange, sie demnächst senken zu
wollen. Die Schweiz droht in dieser Hinsicht ins Abseits zu geraten und
ihrem Anspruch auf eine Vorbildrolle im Umweltbereich nicht mehr
gerecht zu werden. Es ist an der Zeit, zugunsten der betroffenen
Bevölkerung mit dem im Umweltschutzge-setz vorgeschriebenen
Vorsorgeprinzip ernst zu machen, um eine sich anbahnende Kata-strophe
für Mensch und Umwelt grösseren Ausmasses zu verhindern.
Ich stelle aus diesem Grund den Antrag, die Anlagegrenzwerte für
Mobilfunkanlagen seien drastisch und so rasch als möglich zu
senken. Der Zielwert muss dabei im Sinne der aktuellen Salzburger
Vorsorgeempfehlungen bei 0,02 V/m für Orte mit empfindlicher
Nutzung liegen. Es gibt genügend technische Möglichkeiten, um
diese Forderung in der Praxis umzusetzen.
Ich bedanke mich für die Berücksichtigung meines
Änderungsvorschlages.
Mit freundlichen Grüssen
Kopie an:
Bundesrat/Vorsteher UVEK, Moritz Leuenberger, Bundeshaus Nord, 3003 Bern