Stadtrat bricht Gesetz


Datum: 21. Januar 2011


Kreuzlinger Stadtrat bricht das Gesetz


Es wird öfters behauptet, dass Mobilfunkantennen zu bewilligen seien, sofern alle Vorschriften erfüllt sind. Was aber, wenn dem nicht so ist? Viele Behörden versuchen landesweit Antennen trotzdem trickreich zu bewilligen. Der Kreuzlinger Stadtrat ist dabei besonders kreativ. Er begnügt sich nicht bloss damit, Gesetze im Interesse der Mobilfunkanbieter auszureizen, sondern ändert kommunales Recht kurzerhand selber ab, wenn es dem ungehinderten Antennenbau dienlich ist. So geschehen mit der Antenne auf dem Quellenhof. Er hat nämlich Absatz 3 von Artikel 35 aus dem Baureglement gestrichen und meinte, dadurch werde die Antenne bewilligungsfähig.

Doch der Stadtrat hat die Rechnung ohne die vielen Einsprecher gemacht. Das Verwaltungsgericht stellte letzten Sommer nämlich fest, dass er das Baureglement nicht ohne Zustimmung des Gemeinderates hätte ändern dürfen. Die Änderung erfolgte somit gesetzeswidrig und ist deshalb nicht rechtskräftig. Auch die kantonalen Behörden wurden wegen unsorgfältigem Vollzug gerügt. Statt dem Gericht sofort Folge zu leisten, haben es die Verantwortlichen bis heute unterlassen, diese Änderung rückgängig zu machen. Stadtrat Michael Dörflinger und Stadtammann Andreas Netzle tragen dafür die Hauptverantwortung.

Was sind die Lehren daraus? Es liegt in der Hand des Stadtrates, ob er Antennenmasten mitten in Wohngebieten bewilligt oder nicht. Er kann dabei seinen Ermessensspielraum wie gehabt im Sinne der Mobilfunkanbieter oder endlich im Sinne der eigenen Bevölkerung ausschöpfen. Kommunale Gesetze wie das Baureglement können zudem so angepasst werden, dass leistungsstarke Antennen bloss noch weit ab von Wohngebieten erlaubt sind. Die Kompetenz dafür liegt allerdings beim Gemeinderat. Dieser kann bald über eine vom Stadtrat vorgelegte Planung für Antennenstandorte befinden. Handelt es sich bei dieser Planung tatsächlich um eine ehrliche Lösung zur Eindämmung des Antennen-Wildwuchses? Aufgrund des bisherigen Verhaltens des Stadtrates ist jedenfalls grösste Skepsis angebracht.




Kleine Änderung mit grosser Wirkung

Die Details aus den betreffenden Baureglementen der Stadt Kreuzlingen können hier  eingesehen werden:

Artikel 35 in den Baureglementen von 2002 und 2008.







TOP


(c) 2005-2011 Interessengemeinschaft Strahlungsfreies Kreuzlingen
www.strahlungsfrei.ch