Es ist hinlänglich
bekannt, dass besonders die Bevölkerung in der Bodenseeregion
schon längere Zeit übermässig unter dem grassierenden
Antennenwildwuchs zu leiden hat. Im Grenzraum zwischen Deutschland und
der Schweiz sind nämlich die Netze von mindestens acht
Mobilfunkbetreibern empfangbar. Jetzt will die SBB die Region
zusätzlich mit ihrem eigenen GSM-Rail Bahnfunknetz aufrüsten.
Neun Mobilfunkbetreiber mit
jeweils zwei bis drei sich überlappenden Funknetzwerken
zuzulassen, ist ein volkswirtschaftlicher Unsinn, der unter dem Mantel
der neokonservativen Reform des Fernmeldewesens seine Blüten
treibt. Das Ganze wäre vergleichbar mit der irrwitzigen
Forderung nach neun parallelen Eisenbahnlinien von Kreuzlingen nach
Zürich, nur um damit den Wettbewerb unter den Anbietern
fördern zu wollen. Folgende Strecken sind betroffen:
Strecke Kreuzlingen-Schaffhausen
Antennenstandorte in: Tägerwilen, Ermatingen, Berlingen,
Steckborn, Eschenz, Etzwilen, Diessenhofen, St. Katharinental,
Feuerthalen, Rafz, Schaffhausen. Frist für Einsprachen:
8. Oktober
2012
Strecke Kreuzlingen-Wil
Antennenstandorte in: Lengwil, Sigershausen, Berg, Weinfelden,
Bussnang, Affeltrangen, Bettwiesen, Wil. Frist für Einsprachen:
17. September 2012
Strecke Kreuzlingen-Rorschach
Antennenstandorte in: Kreuzlingen, Münsterlingen, Güttingen,
Uttwil, Romanshorn, Egnach, Arbon, Steinach, Horn, Rorschach. Frist
für Einsprachen:
Die
Ausschreibung des Bahnfunkprojektes für diese Strecke erfolgte
bereits im
Juni 2010. Neben
vielen Anwohnern, haben auch
zahlreiche Gemeinden und der Kanton Einsprachen beim BAV gegen die
geplanten Antennen eingereicht. Die Verfahren laufen noch.
Insgesamt sind über 30 zusätzliche Mobilfunkantennen auf
diesen drei Strecken geplant oder teilweise schon realisiert worden.
Der grösste Teil ist durch Einsprachen von Anwohnern, Gemeinden
und Kanton blockiert.
Die Anliegen der betroffenen Anwohner
Die verschiedenen Einsprachen umfassen die folgenden
Hauptkritikpunkte:
-
Leistungsstarke Antennen mitten in Wohngebieten
beeinträchtigen die Gesundheit der Anwohner, da die geltenden
Grenzwerte nachweislich keinen ausreichenden Schutz bieten.
-
Die vielen hohen Antennenmasten beeinträchtigen das
Orts- und Landschaftsbild sowie Objekte die unter Denkmalschutz stehen.
-
Die ideellen Immissionen der Antennen führen teils zu
massiven Wertminderungen bei nahen Liegenschaften und damit zu einer
materiellen Enteignung der Eigentümer.
- Einzelne Antennenmasten verstossen gegen planungsrechtliche
Vorgaben von Gemeinden und Kanton.
-
In Einzelfällen ist die elektromagnetische
Verträglichkeit der Antennen nicht sichergestellt und es
könnte die Elektronik von Maschinen, Geräten und
Computern benachbarter Unternehmen empfindlich gestört
werden.
-
Die SBB verstossen gegen ihre eingeschränkte
Betriebsfunkkonzession.
- Die SBB halten sich nicht an das Vorsorgeprinzip.
Die Einsprecher verlangen von
den SBB, dass sie - als ein aus Steuergeldern finanzierter
Staatsbetrieb -
mehr Verantwortung tragen und gegenüber der Bevölkerung in
einer ländlichen Region mehr Rücksicht entgegenbringen.
Zusammenfassend werden deshalb folgende Anpassungen bei den
verschiedenen Bahnfunkprojekten und im Umgang mit den Anwohnern
verlangt:
-
Keine leistungsstarken Antennenmasten mitten in
Wohngebieten. Diese gehören an unbesiedelte Ortsränder oder
auf nahe Hügel.
-
Statt zusätzlicher Masten, sollen kleine Antennen mit
möglichst geringer Sendeleistung an die bestehenden
Fahrleitungsmasten installiert werden.
-
Die örtlichen Gegebenheiten sollen gebührend
berücksichtigt werden und insbesondere keine Antennen mehr in der
Nähe von Schulen, Kindergärten etc. geplant werden.
-
Mehr Transparenz und Offenheit gegenüber den lokalen
Behörden und den Anwohnern hinsichtlich der Planungsabsichten.
- Sachliche und integere Information auf fachlicher Ebene.
-
Die SBB sollten sich weniger wie im Stile eines
mittelalterlichen Landvogts aufführen und im eigenen Interesse den
ehrlichen Konsens mit den Anwohnern suchen.
Berücksichtigen die SBB diese berechtigten Anliegen
gebührend, dann wird es
ihnen gelingen, die Bahnfunkprojekte innert kürzester Zeit und
ohne
mehrjährigen Verzug durch Rechtsmittelverfahren realisieren zu
können.