Das Bundesgericht schafft Rechtssicherheit zu 5G-Antennen |
|
|
15.
Mai
2024
|
In
seinem
aktuellen Leiturteil 1C_506/2023 vom 23.
April 2024 hat das Bundesgericht die rechtliche
Situation bezüglich 5G-Antennen geklärt. Die
Aufnahme des adaptiven Betriebs mit sogenanntem
Korrekturfaktor erfordert ein ordentliches
Baubewilligungsverfahren mit Einsprachemöglichkeit
der betroffenen Bevölkerung. Die Praxis gewisser
Kantone, die Zulassung im sogenannten
Bagatellverfahren ohne grossen Aufwand und unter
Missachtung der Rechte der Bevölkerung durchgehen zu
lassen sei rechtswidrig.
In
Abstützung auf ein von der Konferenz der kantonalen
Bau- und Umweltdirektoren in Auftrag gegebenes
Rechtsgutachten kommt das Bundesgericht zum Schluss,
dass es für die nachträgliche Umstellung von
5G-Antennen auf adaptiven Betrieb mit Korrekturfaktor
(technisch als Beamforming mit massive MIMO
bezeichnet) ein ordentliches Baubewilligungsverfahren
mit Einsprachemöglichkeit braucht. Es handle sich um
eine erhebliche Mehrbelastung der Betroffenen mit
gesundheitsschädlicher Funkstrahlung und aus diesem
Grund müsste ihnen aus rechtsstaatlichen Gründen die
Möglichkeit zur Einsprache gewährt werden. Dieses
Leiturteil zeichnete sich bereits in früheren
Entscheiden des Bundesgerichts ab und ist in
Fachkreisen deshalb so erwartet worden.
Das
Rechtsgutachten erweist sich im Nachhinein als
Bumerang für gewisse Kantone, welche sich möglichst
wenig Arbeit mit Baugesuchen erhofften und nicht
sonderlich am Schutz ihrer Bevölkerung vor
gesundheitsschädlicher Funkstrahlung und deren Rechte
interessiert waren. Den Einsprechern, der Stadt Wil
und dem Kanton St. Gallen sei Dank, dass sie diesen
wichtigen Leitentscheid beim Bundesgericht geradlinig
provozierten.
Auch
in Kreuzlingen und Umgebung wurden und werden seit
geraumer Zeit 5G-Mobilfunkanlagen ohne ordentliches
Baubewilligungsverfahren auf adaptiven Betrieb mit
Korrekturfaktor hochgerüstet und betrieben. Es ist
deshalb davon auszugehen, dass weitere Anlagen im
ganzen Kanton betroffen sind. Weder die örtliche
Baubewilligungsbehörde in ihrer baupolizeilichen
Funktion noch das kantonale Departement für Bau und
Umwelt als Aufsichtsbehörde nehmen bislang ihre
Amtspflichten wahr, obwohl von Betroffenen
entsprechende Anzeigen vorliegen.
|
|
© 2005-2024 Strahlungsfreies Kreuzlingen www.strahlungsfrei.ch |