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| Mitgliedschaft im Verein | ||||||||||||||||||||||||
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Am 26. Oktober 2005 fand im Rathaussaal eine Einspracheverhandlung gegen die geplante Mobilfunkantenne an der Romanshornerstrasse 5 in Kreuzlingen statt. Im Anschluss an diese Verhandlung wurde die Interessengemeinschaft strahlungsfreies Kreuzlingen gegründet. Aus der Interessengemeinschaft ist inzwischen der Verein strahlungsfreies Kreuzlingen entstanden, der sich uneigennützig für die Aufklärung, Information und Beratung hinsichtlich der Risiken elektromagnetischer Felder (EMF) einsetzt. Formell sind wir ein gemeinnütziger Verein gemäss Artikel 60 ZGB und in religiöser, konfessioneller und politischer Hinsicht unabhängig. Unsere Tätigkeiten sind inzwischen nicht nur auf die Stadt Kreuzlingen begrenzt und die wesentlichen Ziele lauten:
Wir
freuen uns auf jedes neue Mitglied, dass uns in der einen oder
anderen Form durch sein persönliches oder finanzielles
Engagement bei der Erreichung der genannten Ziele unterstützen
möchte. Der Verein setzt sich ausschliesslich gemeinnützig für
den Gesundheitsschutz sowie
des Schutzes von Natur und Tieren vor elektromagnetischen Feldern ein. Inzwischen
wurde unser Verein in das kantonale Verzeichnis gemeinnütziger
und damit steuerbefreiter Organisationen aufgenommen. Wir werden
diesbezüglich vom Kanton jährlich überprüft. Dank der
Steuerbefreiung, dürfen Spenden an unseren Verein von
den Spendern in ihren Steuererklärungen in Abzug gebracht
werden. Wir bieten folgende Mitgliedschaften an:
Ein PDF-Formular für die Anmeldung kann man hier downloaden und ausdrucken. Jede noch so kleine Spende von Gönnern und Freunden ist uns willkommen und wird auf Wunsch schriftlich für die eigene Steuererklärung bescheinigt. Unser Postkonto lautet: Strahlungsfreies Kreuzlingen PC-Nr: 85 - 264 784 - 4 IBAN: CH73 0900 0000 8526 4784 4 BIC: POFICHBEXXX |
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